Ab sofort gilt die „3G-Regel“ in unseren Gottesdiensten
Bei allen Gottesdiensten der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Schötmar gilt ab sofort die „3G-Regel“. Danach dürfen nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (maximal 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) am Gottesdienst teilnehmen. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang durch die Kirchenältesten kontrolliert. Liegt ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen Negativtest nicht vor, kann der Zutritt leider nicht gewährt werden.
Die Regelung entspricht dem „Schutzkonzept für Gottesdienste bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 im Kreis Lippe oder in NRW“ der Lippischen Landeskirche. Kinder bis zum Schuleintritt sind demzufolge grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an Schultestungen als getestete Personen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen als Nachweis ihren Schülerausweis vorlegen.
Es besteht weiterhin die Pflicht eines Tragens einer OP-Maske oder Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 beim Betreten der Kirche sowie auch beim Singen im Gottesdienst. Der erste Gottesdienst, für den die „3G-Regel“ greift, ist am Sonntag, 5. September um 10 Uhr in der Kilianskirche Schötmar mit Pfarrerin Erika Sehring. Dort beginnt dann auch die diesjährige Aktion „Wanderfriedenskerze“ in Lippe.